Unternehmen

Börsengang (IPO)





Beratung und Betreuung

"Der Gang an die Börse gilt als Königsweg unternehmerischen Handelns. Gleichwohl müssen die Chancen und Risiken sorgfältig abgewogen sowie die einzelnen Schritte nach einer intensiven Planung konsequent und pro­fessionell umgesetzt werden."
(Dr. Joachim Kaske, ehem. Vorstand U.C.A.)

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Börseneinführung ist die umfassende Betreuung vor, während und nach dem Börsengang.

U.C.A. realisiert für die betreuten Unternehmen die bestmögliche Kombina­tion aus Emissionspreis und Emissionsbedingungen. Als Vorteil erweist sich die Unabhängigkeit der U.C.A. sowie die Neutralität bei der Wahl der Partner für den Börsengang.


> Weitere Informationen

U.C.A. begleitet bei:

  • Vorprüfung
    Zur Vorbereitung des Börsenganges erfolgt eine eingehende Prüfung der Börsenfähigkeit des Unternehmens. Sofern erforderlich, müssen klare und übersichtliche Unternehmensstrukturen gebildet sowie eine Reihe steuerlicher, gesellschaftsrechtlicher und finanzieller Aspekte geklärt werden.

  • Beteiligung
    Um die notwendige Ausstattung mit Eigenkapital zur Erlangung der Börsenreife herzustellen, benötigen viele Börsenkandidaten einen finanziellen Partner , der sich vorübergehend an dem Unternehmen beteiligt.

  • Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
    U.C.A. unterstützt das Unternehmen beim Wechsel der Gesellschafts­form in eine Aktiengesellschaft durch unsere Partner, Juristen und Wirtschaftsprüfer.

  • Börseneinführung
    Die Vielfalt der Partner - Banken und Emissionshäuser - bewirkt eine Wettbewerbssituation bei Emissionspreis und Emissionsbedingungen. Die Partner der U.C.A. realisieren die Finanzierung des Unternehmens an der Börse. Dies bedeutet neben der Durchführung des Börsenzu­lassungsverfahrens insbesondere die Auswahl des geeigneten Bör­sensegmentes und der Aktiengattung. Bei Übernahme und Platzierung der Aktien durch ein Emissionshaus wird dem Unternehmen ein Fest­preis garantiert.

  • Koordination
    U.C.A. dient dem Unternehmen im Prozess des Börsengangs als zen­traler Anlaufpunkt, so dass alle beteiligten Gruppen wie Wirtschafts­prüfer, Steuerberater, Banken, Börsenmakler, Rechtsanwälte, Notare und die Zulassungsstelle der Börse effektiv koordiniert werden kön­nen. Damit wird die ausreichende Berücksichtigung und Abstimmung der einzelnen Interessen jederzeit gewährleistet.

  • Pre- und Postmarketing
    Ein besonderes Merkmal der Beratungsleistung von U.C.A. ist das Pre- und Postmarketing der Aktie eines Börsenkandidaten, bei dem U.C.A. auf ihre fundierten Kapitalmarktkenntnisse zurückgreifen kann. In Form von sogenannten Road-Shows stellt U.C.A. rechtzeitig vor dem Börsengang und in regelmäßigen Abständen nach dem Börsen­gang Unternehmen und Management bei unabhängigen Fonds z.B. in Frankfurt, London, Paris und Zürich vor. Damit wird einerseits eine hohe Platzierungssicherheit für die beabsichtigte Neuemission, ande­rerseits eine positive Entwicklung des Aktienkurses nach dem Börsen­gang erreicht.

  • Kapitalerhöhungen
    Im Falle geplanter weiterer Kapitalerhöhungen unserer Beteiligungen steht U.C.A. für den Placement-Prozess bei den entsprechenden In­vestoren zur Verfügung.

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